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11. Oktober 2025 Von

E-Rechnungspflicht: Neue Herausforderungen für Vermieter

Die E-Rechnungspflicht ist seit Januar 2025 Realität. Unternehmen müssen ihre Rechnungen digital verschicken – aber nicht als PDF, sondern in einem Format, das Computer automatisch lesen können. Was nach einer kleinen technischen Anpassung klingt, wird für Vermieter und Hausverwaltungen zur echten Herausforderung. Die Regierung will mit dieser Neuerung zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Die Digitalisierung vorantreiben und Steuerbetrug eindämmen. Für die Immobilienbranche bedeutet das jedoch mehr als nur neue Software – hier stehen grundlegende Prozesse auf dem Prüfstand.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht und welche Formate sind zulässig?

Vergessen Sie alles, was Sie über digitale Rechnungen zu wissen glaubten. Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein PDF per E-Mail. Das wäre zu einfach. Stattdessen muss die Rechnung strukturiert und maschinenlesbar sein – Computer sollen jeden Posten automatisch verstehen und verarbeiten können. Wie bei einem Bauplan, den jeder Handwerker sofort lesen kann.

Zwei Formate dominieren den Markt: XRechnung und ZUGFeRD. XRechnung ist ein reines XML-Format – sieht aus wie Programmiercode und ist nur für Computer gedacht. Ursprünglich haben Behörden das entwickelt, jetzt schwappt es in die Privatwirtschaft über. ZUGFeRD dagegen ist cleverer: Es kombiniert eine normale PDF-Datei mit versteckten Daten, die Maschinen auslesen können. So haben Menschen und Computer gleichzeitig etwas davon. Beide Varianten müssen Sie revisionssicher archivieren – das schreibt die GoBD vor.

Die technischen Anforderungen der E-Rechnungspflicht gehen über einfache Formatierungen hinaus. Jede Rechnung muss eindeutige Identifikationsnummern enthalten, strukturierte Rechnungspositionen aufweisen und steuerrelevante Informationen maschinenlesbar bereitstellen. Diese Struktur ermöglicht es den Finanzbehörden, Rechnungsströme automatisch zu überwachen und Unregelmäßigkeiten schneller zu erkennen.

Auswirkungen für private und gewerbliche Vermieter

Hier wird es interessant. Private Vermieter haben zunächst Glück – sie dürfen weiterhin normale Rechnungen schreiben, solange sie nur an Privatpersonen vermieten. Aber Achtung: Sie müssen trotzdem E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, wenn sie als Unternehmer gelten. Das passiert schneller, als viele denken. Wer seine Wohnung vermietet und dabei Gewinn macht, ist steuerlich gesehen Unternehmer.

Gewerbliche Vermieter haben keine Wahl mehr. Büroflächen, Lagerhallen, Gewerbeparks – überall, wo Unternehmen mieten, müssen ab sofort E-Rechnungen her. Die Übergangszeit läuft nur noch bis 2027, und das auch nur für kleinere Betriebe mit weniger als 800.000 Euro Jahresumsatz. Danach ist Schluss mit Ausnahmen. Wer jetzt noch zögert, gerät unter Zeitdruck.

Besonders komplex wird die Situation für Mischvermieter, die sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen vermieten. Sie müssen parallel zwei Rechnungssysteme betreiben oder frühzeitig komplett auf die E-Rechnungspflicht umstellen. Viele Experten empfehlen den vollständigen Umstieg, um Verwechslungen und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Herausforderungen und Lösungsansätze für Hausverwaltungen

Hausverwaltungen stehen vor einem Dilemma. Einerseits müssen sie als Dienstleister selbst E-Rechnungen verschicken können. Andererseits bekommen sie täglich Dutzende Rechnungen von Handwerkern, Lieferanten und Dienstleistern – die bald alle elektronisch kommen werden. Das ist wie der Umbau einer Fabrik bei laufender Produktion.

Die Lösung liegt in der systematischen Vorbereitung. Beginnen Sie mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme: Welche Software nutzen Sie heute? Kann die erweitert werden oder brauchen Sie komplett neue Systeme? Viele Verwaltungen unterschätzen den Schulungsaufwand. Ihre Mitarbeiter müssen nicht nur neue Programme lernen, sondern auch verstehen, warum bestimmte Daten zwingend erforderlich sind.

Cloud-Lösungen können hier den entscheidenden Vorteil bringen – sie werden automatisch aktualisiert und erfüllen meist die gesetzlichen Vorgaben. Aber prüfen Sie genau: Nicht jeder Anbieter beherrscht die deutschen Besonderheiten. Ein Pilotprojekt mit wenigen Mietern zeigt schnell, wo die Stolpersteine liegen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Schnittstelle zwischen verschiedenen Systemen. Hausverwaltungen arbeiten oft mit separaten Programmen für Buchhaltung, Objektverwaltung und Kommunikation. Diese müssen nahtlos zusammenarbeiten, um die E-Rechnungspflicht effizient umzusetzen. Investitionen in integrierte Softwarelösungen zahlen sich langfristig aus.

Zeitplan und praktische Umsetzung der E-Rechnungspflicht

Die Bundesregierung hat einen Stufenplan entwickelt. Bis Ende 2026 läuft die Schonfrist – Sie müssen E-Rechnungen empfangen können, dürfen aber noch anders versenden. 2027 wird zur Bewährungsprobe: Kleinere Unternehmen bekommen noch ein Jahr Aufschub, alle anderen müssen liefern. Ab 2028 ist endgültig Schluss mit Ausnahmen.

Mein Rat: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Softwareumstellungen dauern länger als geplant. Immer. Ihre Buchhalter brauchen Zeit zum Lernen. Ihre Geschäftspartner müssen ihre Systeme ebenfalls anpassen. Wer früh anfängt, kann die Vorteile nutzen: weniger Papier, automatische Dateneingabe, schnellere Abläufe. Und Sie haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Zögerern.

Die praktische Umsetzung beginnt mit der Auswahl geeigneter Software und Dienstleister. Testen Sie verschiedene Lösungen ausgiebig, bevor Sie sich festlegen. Achten Sie dabei besonders auf die Benutzerfreundlichkeit – Ihre Mitarbeiter müssen täglich damit arbeiten. Schulungen sollten rechtzeitig beginnen, idealerweise parallel zur Softwareeinführung.

Rechtliche Aspekte und Compliance-Anforderungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der E-Rechnungspflicht sind komplex und vielschichtig. Neben der grundsätzlichen Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung müssen Unternehmen auch die Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) einhalten.

Besonders wichtig ist die revisionssichere Archivierung. E-Rechnungen müssen über zehn Jahre unveränderbar gespeichert werden. Dabei reicht es nicht aus, die Dateien einfach auf einem Server abzulegen. Sie benötigen spezielle Archivsysteme, die Manipulationen verhindern und jederzeit eine vollständige Auditierbarkeit gewährleisten.

Ein weiterer Compliance-Aspekt betrifft die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die elektronische Verarbeitung von Rechnungsdaten erfordert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Dies umfasst sowohl die Übertragung als auch die Speicherung der Informationen.

Fazit: Chance für digitalen Wandel nutzen

Die E-Rechnungspflicht kommt – ob wir wollen oder nicht. Private Vermieter haben noch etwas Spielraum, aber auch sie sollten sich vorbereiten. Gewerbliche Vermieter und Hausverwaltungen stehen bereits mitten im Umstellungsprozess. Die gute Nachricht: Wer die Herausforderung annimmt, profitiert langfristig von effizienteren Abläufen und niedrigeren Kosten. Der Wandel zur digitalen Immobilienverwaltung ist unvermeidlich – machen Sie das Beste daraus.

Langfristig wird die E-Rechnungspflicht zu einer Standardisierung und Automatisierung führen, die allen Beteiligten zugutekommt. Fehlerhafte Rechnungen werden seltener, die Bearbeitungszeiten verkürzen sich, und die Transparenz steigt erheblich. Unternehmen, die jetzt investieren und umstellen, positionieren sich optimal für die digitale Zukunft der Immobilienwirtschaft.