Immobilienkauf in Regensburg 2025: Das müssen Sie wissen
Der Immobilienmarkt in Regensburg ist wirklich spannend zu beobachten – gerade jetzt in 2025. Preise klettern weiter, die rechtlichen Anforderungen werden komplexer, und wer hier investieren will, steht vor einer ganzen Reihe von Hausaufgaben. Haben Sie sich schon mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut gemacht? Für Kaufinteressenten in der Domstadt ist das mittlerweile unverzichtbar. Lassen Sie mich Ihnen einen Überblick geben, was Sie wirklich wissen müssen – aus der Praxis für die Praxis.
Was sich rechtlich beim Immobilienkauf getan hat
Die Novellierung des Bayerischen Wohnungseigentumsgesetzes Anfang 2024 hat einiges durcheinandergewirbelt. Was mich dabei besonders beschäftigt, sind die neuen Transparenzpflichten für Verkäufer. Die müssen jetzt deutlich mehr offenlegen – vor allem bei den energetischen Sanierungspflichten. Das kommt im Beratungsalltag ständig auf den Tisch.
Kennen Sie eigentlich die ausgeweiteten Erhaltungssatzungsgebiete in Regensburg? Die umfassen mittlerweile nicht nur die Altstadt, sondern greifen auf benachbarte Viertel über. Hier sollten Sie unbedingt beachten: Die Stadt prüft bis zu zwei Monate lang, ob sie ihr Vorkaufsrecht nutzen möchte. Das kann Ihren Zeitplan gehörig durcheinanderbringen! Mein Tipp aus jahrelanger Erfahrung: Klopfen Sie frühzeitig beim Stadtplanungsamt an – das erspart oft unangenehme Überraschungen.
Beim Gebäudeenergiegesetz scheiden sich ja die Geister. Seit 2023 in Kraft, bedeutet es für viele Käufer von Bestandsimmobilien zusätzliche Investitionen. Die Stadt bietet mittlerweile kostenlose Erstberatungen an – nutzen Sie diese unbedingt! Die Kalkulationen, die ich bei Klienten sehe, unterschätzen oft die tatsächlichen Kosten für die notwendigen energetischen Maßnahmen.
Welche Unterlagen brauchen Sie wirklich?
Ein rechtssicherer Immobilienkauf steht und fällt mit der richtigen Dokumentation. Nach meiner Erfahrung sind diese Unterlagen absolut unverzichtbar:
- Aktueller Grundbuchauszug – Besser nicht älter als vier Wochen. Ich habe schon zu oft erlebt, wie plötzlich Grunddienstbarkeiten oder Belastungen auftauchten, die vorher „übersehen“ wurden.
- Energieausweis nach 2024er-Standard – Der muss jetzt auch Sanierungspfade aufzeigen. Das ist neu und wird häufig vergessen.
- Baugenehmigung und Baupläne – Gerade bei den schönen Altbauten in Regensburg ein heikles Thema. Wurde der Dachausbau genehmigt? Was ist mit der Terrasse?
- Teilungserklärung – Bei Eigentumswohnungen unbedingt mit den aktuellen Ergänzungen seit der WEG-Reform. Die Verwaltungspraxis hat sich hier deutlich verändert.
Wussten Sie, dass Regensburg seit 2024 bei Immobilien älter als 40 Jahre ein Altlastengutachten und Schadstoffscreening verlangt? Das betrifft praktisch die gesamte Altstadt und viele beliebte Viertel drumherum. In der Praxis sehe ich oft Diskussionen, wer die Kosten trägt – im Vertrag sollte das eindeutig geklärt sein, sonst gibt’s später Ärger.
Ich finde die neue digitale Immobilienakte übrigens richtig praktisch. Seit Januar dieses Jahres können alle Beteiligten damit wesentlich effizienter kommunizieren. Nicht verpflichtend, aber die reduzierten Notargebühren sind ein nettes Zuckerl. Die meisten Regensburger Notare bieten das inzwischen an – fragen Sie danach!
Beurkundung und notarielle Besonderheiten
Die Digitalisierung hat auch den notariellen Prozess verändert. Was ich wirklich begrüße: Notare müssen jetzt vor dem eigentlichen Termin umfassende Vorabinformationen digital bereitstellen. Das spart bei der Beurkundung selbst viel Zeit und Nerven – und Sie können die Klauseln in Ruhe durchgehen, statt unter Druck im Notarbüro zu sitzen.
Ein wichtiger Punkt, der viele überrascht: Bei Immobilien im UNESCO-Weltkulturerbegebiet – also der wunderschönen Altstadt – gilt jetzt die obligatorische Kaufpreishinterlegung. Der Kaufpreis wandert erst einmal auf ein Notaranderkonto, bis das Denkmalamt grünes Licht gibt. Eine Maßnahme, die ich für sinnvoll halte, auch wenn sie den Prozess etwas verzögert.
Kennen Sie schon das erweiterte Rücktrittsrecht bei Baumängeln? Nach einem wegweisenden Urteil des Landgerichts Regensburg vom November 2024 können Käufer bis zu vier Wochen nach Vertragsabschluss zurücktreten, wenn sie auf schwerwiegende, nicht offengelegte Mängel stoßen. Und das selbst bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss! Das hat die Branche ordentlich aufgerüttelt. Mein dringender Rat: Investieren Sie in eine gründliche Bausubstanzprüfung vor dem Kauf. Die paar hundert Euro können später zehntausende sparen.
Was bedeutet das alles für Sie?
Der Immobilienmarkt in Regensburg ist anspruchsvoller geworden – keine Frage. Die strengeren energetischen Vorgaben, die erweiterten Vorkaufsrechte und die besonderen Regelungen für historische Gebäude erfordern mehr Vorbereitung als früher. Ich erlebe in der täglichen Beratung, dass viele Kaufinteressenten von der Komplexität zunächst überfordert sind.
Dennoch: Regensburg bleibt ein attraktiver Markt mit stabilen Werten. Wer sich gut vorbereitet und fachkundige Unterstützung holt, kann hier nach wie vor klug investieren. Die Domstadt wächst weiter, die Universität zieht kluge Köpfe an, und die Lebensqualität ist bemerkenswert.
Lassen Sie sich von den neuen Anforderungen nicht abschrecken – nehmen Sie sie als Chance, Ihre Investition auf solide Füße zu stellen. Mit dem richtigen Know-how und etwas Geduld werden Sie die Besonderheiten des Regensburger Immobilienmarkts zu schätzen wissen. Und glauben Sie mir: Die Aussicht vom Dombezirk über die Altstadt entschädigt für so manchen bürokratischen Hürdenlauf!