5. Mai 2025 Von

Mietrecht-Faktencheck: Falsche Gesetzesänderungen erkennen

Faktencheck bei Mietrechtsänderungen – worauf Sie achten sollten

Beim Überprüfen von mietrechtlichen Texten stoße ich immer wieder auf dieselben Probleme. Gerade wenn es um angebliche Gesetzesänderungen geht, lohnt sich ein genauerer Blick – denn nicht alles, was im Umlauf ist, entspricht auch der Rechtslage. Möchten Sie wissen, worauf Sie besonders achten sollten?

Die Sache mit den Jahreszahlen

Was mich in der täglichen Arbeit regelmäßig irritiert: Wenn Texte konkrete Jahreszahlen für Gesetzesänderungen nennen, ohne dass diese tatsächlich existieren. Nehmen wir die angeblichen „Mietrechtsreformen von 2024“ – hier sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten. Denn solche Angaben müssen Sie unbedingt mit zuverlässigen Quellen wie dem Bundesgesetzblatt oder dem Justizministerium abgleichen.

Die juristische Landschaft verändert sich zwar ständig, aber nicht jede behauptete Reform existiert tatsächlich. Bei Zweifeln? Schauen Sie lieber zweimal nach, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Die 10%-Regel – alter Hut mit neuem Etikett?

Kennen Sie die 10%-Toleranzregel bei Wohnflächenabweichungen? Die gibt es schon lange – sie besagt im Wesentlichen, dass Abweichungen bis zu diesem Wert normalerweise hingenommen werden müssen. Was mir aber in Texten häufig auffällt: Da wird plötzlich von einer „Neuregelung 2023“ gesprochen. Das verwirrt nur unnötig.

In der Praxis zeigt sich häufig, dass solche angeblichen Neuerungen meist nur Umdeutungen längst bestehender Rechtsprechung sind. Hier lohnt es sich wirklich, genauer hinzuschauen und sich nicht von Jahreszahlen blenden zu lassen.

Fantasievolle Gesetzesnamen kritisch hinterfragen

Was mich in letzter Zeit besonders stutzig macht: kreative Gesetzesbezeichnungen wie „Mietrechtsmodernisierungsgesetz 2024“ oder eine „Wohnflächenverordnung 2023“. Zwar gibt es durchaus ein Mietrechtsnovellierungsgesetz – aber eben nicht in der zitierten Form und mit dem genannten Jahr. Die tatsächliche Wohnflächenverordnung stammt übrigens aus 2004, nicht aus 2023.

Aus meiner Sicht ist hier besondere Vorsicht geboten. Gerade bei wichtigen mietrechtlichen Entscheidungen würde ich immer empfehlen, direkt bei den offiziellen Quellen nachzusehen. Das erspart später böse Überraschungen.

Englische Begriffe im deutschen Mietrecht?

Besonders skeptisch werde ich, wenn plötzlich englische Bezeichnungen wie „Digital Property Documentation“ oder „Smart Home Regulation“ auftauchen. Das deutsche Mietrecht ist – nun ja, auf Deutsch verfasst. Solche englischen Begriffe sind meist ein deutliches Indiz dafür, dass hier jemand kreativ war.

Wissen Sie eigentlich, wie selten tatsächlich englische Begriffe im deutschen Gesetzestext vorkommen? Praktisch nie. Wenn Ihnen also solche Formulierungen unterkommen, sollten Sie besonders wachsam sein.

Mein Rat für den praktischen Umgang

Nach Jahren in der Immobilienbranche kann ich nur betonen: Bei allen mietrechtlichen Fragen gibt es keine Abkürzungen. Verlässliche Quellen sind das A und O. Das bedeutet:

  • Skepsis bei konkreten Jahreszahlen, die Sie noch nie gehört haben
  • Vorsicht bei englischen Begriffen im deutschen Rechtswesen
  • Immer die offizielle Bezeichnung eines Gesetzes prüfen
  • Im Zweifel: lieber bei Fachleuten oder offiziellen Stellen nachfragen

Die Mühe lohnt sich übrigens. Denn nichts ist ärgerlicher als Entscheidungen auf Basis von Informationen zu treffen, die sich später als falsch herausstellen. Gerade bei Mietverträgen oder Wohnungskäufen kann das teuer werden – glauben Sie mir, das habe ich oft genug erlebt.

Haben Sie selbst schon Erfahrungen mit solchen „kreativen Interpretationen“ des Mietrechts gemacht? Die Fallstricke sind zahlreicher, als man zunächst denkt.