Schlagwort: §34c GewO

20. Mai 2024

Thema: §34c Makler oder Bauträger erklärt

Die Genehmigung nach §34c betrifft die Tätigkeit als Makler oder Bauträger in Deutschland und ist ein wichtiger rechtlicher Schritt für Personen oder Unternehmen, die Immobiliengeschäfte vermitteln oder entwickeln möchten.