1. Februar 2024 Von

Thema: Aktuelle Förderungen

Aktuell werden in Neubauten Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten sowie Biomasse- und Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die erforderlichen technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Für bestehende Gebäude, also solche, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- oder Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, gelten Förderungen für:

  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen
  • Hybridheizungen
  • „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen
  • Austauschprämie für Ölheizungen

Diese Förderungen tragen dazu bei, die Implementierung nachhaltiger Energiesysteme zu unterstützen und den Einsatz umweltfreundlicher Technologien in bestehenden Gebäuden zu fördern. Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel von der Erfüllung der entsprechenden technischen Voraussetzungen abhängig sind.

Aktuell ist es wichtig zu beachten, dass die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erfolgen muss. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, der dem Vorhaben zuzurechnen ist. Planungsleistungen können vor der Antragstellung erbracht werden, wobei das Eingangsdatum des Antrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) maßgeblich ist.

Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt, dass die Gesamtsumme aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Eine Kumulierung ist bei Förderungen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW nur bei den Programmen „Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) gestattet.

Es ist nicht zulässig, Fördermittel mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in selbst genutzten Gebäuden (gemäß § 35c Einkommenssteuergesetz) zu kumulieren.

Ab dem 1. Juli 2017 steht Hauseigentümern und Energieberatern eine verbesserte Dokumentationsmöglichkeit für Energieberatungen in Wohngebäuden zur Verfügung – der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst wird. Diese Beratung hat zum Ziel, Eigentümern aufzuzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Der iSFP bietet sowohl für Hauseigentümer als auch für Energieberater verschiedene Vorteile:

Klare Darstellung der Ergebnisse: Der iSFP präsentiert die Ergebnisse der Vor-Ort-Beratung übersichtlich und anschaulich. Der energetische Ausgangszustand sowie Fortschritte in der Verbesserung der Energieeffizienz werden farblich visualisiert, was die Verständlichkeit für den Hauseigentümer erhöht und die Umsetzungswahrscheinlichkeit steigert.

Praxisnahe Sanierungsperspektive: Der iSFP zeigt eine zeitlich gestreckte Sanierungsperspektive auf, was besonders für Hauseigentümer relevant ist, die ihre Immobilie über mehrere Jahre modernisieren möchten.

Verringerter Aufwand für Energieberater: Die Nutzung des iSFP reduziert den Aufwand für die Anfertigung eines förderfähigen Energieberatungsberichts, insbesondere durch die erweiterten Möglichkeiten der Beratungssoftware.

Beschleunigte Prüfungsdauer: Aufgrund standardisierter Prozesse dürfte der iSFP die Prüfungsdauer im BAFA verkürzen und somit eine schnellere Auszahlung von Zuschüssen ermöglichen.

Es stehen ausreichend Fördermittel für Vor-Ort-Beratungen zur Verfügung, und der iSFP kann auch für bereits vor dem 1. Juli 2017 bewilligte Zuschüsse genutzt werden, solange die Frist für die Beratung noch nicht abgelaufen ist.