Thema: Ausnahme Renovierungskosten über 15 Prozent des Kaufpreises
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb einer Immobilie sofort 15 Prozent des Gebäudewertes an Renovierungskosten abzuschreiben. Dies bedeutet, dass Vermieterinnen und Vermieter diesen Anteil der Renovierungskosten unmittelbar im gleichen Jahr geltend machen können, was zu einer schnelleren steuerlichen Entlastung führt. Diese Regelung ermöglicht eine zeitnahe Berücksichtigung der anfallenden Ausgaben und unterstützt Vermieterinnen und Vermieter bei der effizienten Steueroptimierung in den ersten Jahren nach dem Immobilienerwerb.
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Renovierungskosten im Rahmen einer Immobilieninvestition existiert eine wichtige Ausnahme, die von jeder/m Vermieter/in sorgfältig berücksichtigt werden sollte: Überschreiten die Renovierungskosten innerhalb von drei Jahren nach dem Hauskauf 15 Prozent des ursprünglichen Gebäudekaufpreises, ergibt sich eine spezielle Regelung für die steuerliche Behandlung dieser Ausgaben.
In diesem Fall ist es Vermieter/innen nicht gestattet, die Renovierungskosten unmittelbar im gleichen Jahr als Werbungskosten geltend zu machen. Vielmehr müssen diese Kosten dem ursprünglichen Kaufpreis hinzugerechnet und über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden. Die genauen Bestimmungen lauten wie folgt:
- Zwei Prozent über 50 Jahre:
- Für Renovierungskosten, die die 15-Prozent-Marke überschreiten, müssen Vermieter/innen jährlich zwei Prozent der Gesamtkosten über einen Zeitraum von 50 Jahren abschreiben.
- Für Renovierungskosten, die die 15-Prozent-Marke überschreiten, müssen Vermieter/innen jährlich zwei Prozent der Gesamtkosten über einen Zeitraum von 50 Jahren abschreiben.
- Drei Prozent über 33 Jahre (ab dem 1. Januar 2023):
- Bei Gebäuden, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, gelten verbesserte Regelungen. Hier dürfen die Renovierungskosten über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben werden, und der Abschreibungssatz beträgt drei Prozent jährlich.
Diese spezielle Regelung stellt sicher, dass außergewöhnlich hohe Renovierungskosten, die einen erheblichen Anteil des Kaufpreises ausmachen, über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend gemacht werden. Sie dient nicht nur der Transparenz, sondern auch der angemessenen Berücksichtigung von umfangreichen Renovierungsarbeiten im Rahmen der langfristigen Vermietung von Immobilien.
Vermieter/innen sollten sich daher bewusst sein, dass in solchen Fällen eine sorgfältige Planung und Dokumentation der Renovierungskosten erforderlich ist, um die steuerlichen Vorteile unter Berücksichtigung der genannten Abschreibungssätze optimal zu nutzen.