20. Mai 2024 Von

Thema: Das Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht beim Maklervertrag ist ein wichtiger rechtlicher Aspekt, der potenzielle Kunden vor unüberlegten Entscheidungen schützt und eine gewisse Flexibilität im Vertragsabschluss gewährleistet. Es ermöglicht Verbrauchern, innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hierfür eine Begründung erforderlich ist.

Gemäß § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht Verbrauchern, die einen Maklervertrag abgeschlossen haben, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dies bedeutet, dass der Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Diese Frist beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Maklervertrag unterzeichnet hat.

Wichtig ist zu beachten, dass das Widerrufsrecht ausschließlich Verbrauchern zusteht, also Personen, die den Maklervertrag für Zwecke abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für Verträge, die im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abgeschlossen werden, gilt das Widerrufsrecht nicht.

Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss der Verbraucher dem Makler gegenüber eine eindeutige Erklärung abgeben, in der er seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, mitteilt. Dies kann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Das bedeutet, dass der Makler alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, erstatten muss.

Das Widerrufsrecht beim Maklervertrag dient dem Schutz der Verbraucher und gewährleistet eine gewisse Flexibilität im Vertragsabschluss. Es ermöglicht es potenziellen Kunden, ihre Entscheidung zu überdenken und gegebenenfalls von einem Vertrag zurückzutreten, wenn sie ihre Meinung ändern oder sich anderweitig entscheiden. Durch die klare rechtliche Regelung wird Transparenz und Fairness im Umgang mit Verbrauchern im Immobilienmarkt gefördert.

Jedoch kann der Makler das Objekt erst mit Ihnen besichtigen, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist oder Sie dem Makler einen sofortigen Auftrag erteilen. Andernfalls könnte er seinen Provisionsanspruch verlieren.