20. Mai 2024 Von

Thema: Der Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein steuerliches Instrument, das in der Immobilienbranche genutzt wird, um die steuerliche Belastung von Gewinnen zu verringern, die aus Investitionen in neue Immobilien resultieren. Es ermöglicht Immobilienunternehmern, einen bestimmten Betrag vorab steuermindernd geltend zu machen, um ihre Steuerlast zu reduzieren.

Im Detail funktioniert der Investitionsabzugsbetrag folgendermaßen: Ein Immobilienunternehmer plant eine Investition in eine neue Immobilie, sei es ein Neubau, ein Umbau oder der Erwerb einer bestehenden Immobilie. Anstatt die Abschreibung der Kosten für diese Investition erst in dem Jahr geltend zu machen, in dem sie tatsächlich getätigt wurde, kann der Unternehmer den Investitionsabzugsbetrag nutzen, um bereits im Vorfeld einen Teil der Investitionskosten steuermindernd geltend zu machen.

Der Immobilienunternehmer kann bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geplanten Investition als Investitionsabzugsbetrag steuermindernd geltend machen, jedoch höchstens 200.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird von den steuerpflichtigen Gewinnen des Unternehmens abgezogen, was zu einer Verringerung der zu zahlenden Steuern führt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Investitionsabzugsbetrag bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um steuerlich anerkannt zu werden. Dazu gehört unter anderem, dass die Investition innerhalb von drei Jahren nach Bildung des Abzugsbetrags getätigt werden muss und die geplante Investition bestimmte Anforderungen erfüllen muss, um als förderungswürdig zu gelten.

Insgesamt bietet der Investitionsabzugsbetrag Immobilienunternehmern eine Möglichkeit, ihre Steuerlast zu reduzieren und Kapital für zukünftige Investitionen freizusetzen. Es ist jedoch ratsam, sich vor der Nutzung des Investitionsabzugsbetrags von einem Steuerberater oder Fachmann beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorschriften und Bedingungen erfüllt sind.

„Als Privatinvestor sollten Sie sich ebenfalls über die aktuellen Möglichkeiten diesbezüglich bei einem Steuerberater informieren.“