Thema: Die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) ist ein wichtiger rechtlicher Mechanismus im Bereich des Baurechts in Deutschland. Sie ermöglicht es, von den festgesetzten Regelungen eines Bebauungsplans abzuweichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden, wenn die Abweichung mit den Darstellungen des Bebauungsplans vereinbar ist und die öffentlichen Belange nicht beeinträchtigt werden. Dies bedeutet, dass die geplante Abweichung nicht im Widerspruch zu den grundsätzlichen Zielen und Festlegungen des Bebauungsplans stehen darf und keine negativen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Umwelt hat.
Die Entscheidung über die Erteilung einer Befreiung liegt in der Regel bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens darüber entscheidet, ob die Voraussetzungen für die Befreiung vorliegen. Dabei werden die individuellen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt und eine Abwägung zwischen den privaten Interessen des Bauherrn und den öffentlichen Belangen vorgenommen.
Typische Situationen, in denen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt wird, sind beispielsweise der Bau eines Gebäudes mit abweichenden Abstandsflächen oder Höhenbegrenzungen, die Änderung der Nutzung eines Grundstücks oder die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen.
Die Erteilung einer Befreiung ist kein automatischer Prozess, sondern erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung aller relevanten Faktoren. Dabei ist es wichtig, dass die beabsichtigte Abweichung mit den übergeordneten Planungszielen und dem öffentlichen Interesse vereinbar ist und im Einklang mit den Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung steht.
Insgesamt bietet die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB eine Möglichkeit, flexibel auf individuelle Bedürfnisse und Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren zu reagieren, ohne dabei die grundsätzlichen Planungsziele aus den Augen zu verlieren. Sie trägt somit dazu bei, eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen von Bauherren, Anwohnern und der Öffentlichkeit herzustellen und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu fördern.
Link: https://www.regensburg.de/sixcms/media.php/206/antrag-befreiuung-abweichung-ausnahme.pdf
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