Thema: Zahlungen im Bauträger-Kaufvertrag gemäß MABV
Zunächst möchten wir Sie auf eine wichtige rechtliche Angelegenheit aufmerksam machen, um Sie vor möglicherweise unseriösen Praktiken zu schützen. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MABV) wurde entwickelt, um Ihre Sicherheit beim Kauf einer Immobilie direkt vom Bauträger zu gewährleisten. Diese Verordnung regelt die rechtlich korrekten Zahlungen, die im Rahmen eines Bauträger-Kaufvertrags zu leisten sind.
Es ist bedauerlich, dass einige unseriöse Bauträger das Unwissen ihrer Kunden ausnutzen und illegale, überhöhte Abschlagszahlungen fordern. Dieser Beitrag ist daher von großer Bedeutung, um Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Informationen genau zu studieren und bei Bedarf mit Ihrem Makler zu besprechen.
Gemäß der MABV sind die Zahlungen im Bauträger-Kaufvertrag klar definiert. Bitte beachten Sie, dass es illegal ist, von Ihnen übermäßige Abschlagszahlungen zu verlangen. Uns ist daran gelegen, Ihnen ein transparentes und faires Geschäftsumfeld zu bieten.
Für detaillierte Informationen zu den Zahlungen im Bauträger-Kaufvertrag können Sie gerne den vorliegenden Text kopieren oder mit Ihrem Makler besprechen. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung, um etwaige Fragen zu klären und Ihnen bei Unklarheiten behilflich zu sein.
Anbei erhalten Sie eine grafische Darstellung aus unserem Bauträgervertrag, begleitet von einer detaillierten Erläuterung, um Ihnen eine transparente Einsicht in die Vertragsdetails zu ermöglichen.
Vertragsgegenstand: Die Grafik veranschaulicht den Vertragsgegenstand, der die zu erwerbende Immobilie sowie alle relevanten Details und Spezifikationen umfasst.
Zahlungsplan: Hier sehen Sie den klar strukturierten Zahlungsplan gemäß den Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MABV). Bitte beachten Sie die vereinbarten Zahlungstermine und -bedingungen.
Abschlagszahlungen: Die Grafik verdeutlicht die vorgesehenen Abschlagszahlungen im Verlauf des Bauprojekts. Diese sind gesetzlich festgelegt und dienen der Sicherstellung eines geregelten Finanzflusses während der Bauphase.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass gemäß geltendem Recht und ethischen Grundsätzen der Bauträger ausschließlich die bereits erbrachten Leistungen der einzelnen Bauphasen in Rechnung stellen darf. Es ist illegal und unmoralisch, nicht erbrachte Leistungen zu berechnen.
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung oft die Zusammenfassung der Einzelleistungen erfordert.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Sobald der Bauträger mit der Rodung oder Herrichtung des Grundstücks beginnt, gelten die ersten 30% als erfüllt und können entsprechend in Rechnung gestellt werden.
In unserem Bauträgervertrag ist festgelegt, dass wir maximal sieben (7) Abschlagsrechnungen für die Berechnung der dreizehn (13) Leistungsphasen verwenden dürfen. Dies erfordert die logische Zusammenfassung mehrerer Leistungsphasen in einer Abschlagsrechnung, um den vertraglichen Rahmen einzuhalten.
Ein gängiges Beispiel hierfür ist die Zusammenfassung der Leistungsphasen:
- 28 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten
- 5,6 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
Diese werden üblicherweise kombiniert und ergeben somit 33,6 % der Kaufsumme ohne Nebenkosten. Beachten Sie bitte, dass der Bauträger die Option hat, weiter zu bauen und in späteren Abschlagsrechnungen weitere Leistungsphasen zusammenzufassen. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Vorleistung dar, die der Bauträger für Sie übernimmt und finanziert.