24. März 2024 Von

Thema: Die MABV

Die MABV (Makler- und Bauträgerverordnung) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die speziell den Schutz von Verbrauchern im Bereich von Makler- und Bauträgerverträgen regelt.

Hier sind einige der wichtigsten Punkte, die in der MABV geregelt sind:

  1. Widerrufsrecht: Die MABV regelt das Widerrufsrecht für Verbraucher im Zusammenhang mit Makler- und Bauträgerverträgen. Verbraucher haben demnach das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem solchen Vertrag zurückzutreten.
  2. Informationspflichten: Makler und Bauträger sind verpflichtet, dem Verbraucher bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, bevor dieser sich vertraglich bindet. Dazu gehören Angaben zu den Vertragsparteien, zur Widerrufsfrist, zu den Kosten und zum Vertragsgegenstand.
  3. Forderungssicherung: Die MABV regelt die Verpflichtung von Bauträgern zur Sicherung von Ansprüchen des Verbrauchers, insbesondere zur Rückzahlung von geleisteten Zahlungen, beispielsweise durch die Stellung von Sicherheiten.
  4. Verbot von Vorauszahlungen: In bestimmten Fällen verbietet die MABV-Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder sonstige Zahlungen, bevor bestimmte Leistungen erbracht wurden.
  5. Besondere Informationspflichten bei Bauträgerverträgen: Bei Bauträgerverträgen müssen spezielle Informationen, wie Baubeschreibung, Kaufpreisentwicklung und Gewährleistungsansprüche, dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden.
  6. Treuhandkonto: Makler und Bauträger sind verpflichtet, Gelder, die von Verbrauchern im Zusammenhang mit Verträgen entgegengenommen werden, auf einem Treuhandkonto zu halten. Dies soll die finanziellen Interessen der Verbraucher schützen.
  7. Vertragsgestaltung: Die MABV enthält Regelungen zur transparenten und verständlichen Gestaltung von Verträgen, um sicherzustellen, dass Verbraucher klar und umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.


Bauträger | Änderung der Aufsichtsbehörde ab 01.01.2020

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind Bauträger verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen zu lassen. Der hieraus resultierende Bericht muss anschließend der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Ab dem 01.01.2020 unterliegt diese Zuständigkeit einer Änderung. Für Bauträger mit Firmensitz in München oder im Landkreis München ist ab diesem Zeitpunkt die IHK für München und Oberbayern die neue zuständige Aufsichtsbehörde. Diese Neuregelung tritt ab dem genannten Datum in Kraft.

Die MABV ist darauf ausgerichtet, Verbrauchern im Immobilienbereich einen angemessenen Schutz zu bieten und Transparenz in Vertragsverhältnissen zwischen Verbrauchern, Maklern und Bauträgern zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass sowohl Verbraucher als auch Anbieter von Immobiliendienstleistungen die Bestimmungen der MABV genau kennen und einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.