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Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobilien besteht auch die Möglichkeit, in der Funktion eines sogenannten Tippgebers aktiv zu werden. Diese Tätigkeit ist nicht explizit durch Gesetze festgelegt, jedoch wird sie im Rahmen der Gesetzesbegründung zur Neuregelung der Immobilienvermittlung erläutert. Gemäß dieser Erläuterung gilt eine Person als Tippgeber, wenn sie Potenziale für den Abschluss von Immobilienkäufen oder -verkäufen aufzeigt oder Kontakte zwischen einem potenziellen Eigentümer und einem Immobilienvermittler oder Käufer herstellt.
Die Rolle des Tippgebers beschränkt sich ausschließlich auf vorbereitende Maßnahmen, die nicht darauf abzielen, eine konkrete Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrags herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu betonen, dass für die Ausübung dieser Tätigkeit keine Erlaubnis gemäß § 34d der Gewerbeordnung (GewO) erforderlich ist. Diese Regelung befreit den Tippgeber von bestimmten formalen Anforderungen und bietet einen rechtlichen Rahmen für seine Tätigkeit im Bereich der Immobilienvermittlung.
Wenn Sie in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis erfahren oder von Nachbarn hören, dass diese ihre Immobilie oder Grundstück verkaufen möchten, gestaltet sich die Angelegenheit natürlich einfach. In diesem Fall verfügen Sie bereits über sämtliche Informationen, die erforderlich sind, um uns Ihren Tipp weiterzuleiten.
Auch während Ihrer Wege zur Arbeit oder zum Einkaufen können Sie die Augen offenhalten und dabei bestimmt die ein oder andere Immobilie entdecken. Es gibt bestimmte Anzeichen, die darauf hinweisen können, dass ein Verkauf geplant ist:
Wenn Sie solche Anzeichen bemerken, können Sie einfach den Eigentümer ansprechen, sofern Ihnen dieser bekannt ist. Alternativ können Sie auch die Nachbarn befragen, wem das Grundstück gehört, und erfragen, ob es zum Verkauf steht. Ihre Beobachtungsgabe und proaktive Herangehensweise können somit dazu beitragen, wertvolle Hinweise für potenzielle Immobilienverkäufe zu sammeln.
Durch aufmerksames Hinterfragen können Sie noch viele weitere Gründe für einen Immobilienverkauf entdecken. Es lohnt sich, sensibel auf die Bedürfnisse von potenziellen Verkäufern einzugehen, um optimal unterstützen zu können.
Die Höhe der Tippgeberprovision variiert je nach Auftragswert und Aufwand bzw. Dauer beim Verkauf. In den meisten Fällen wird für ihre Berechnung von der Maklercourtage Netto ausgegangen. Von dem, was der Makler bzw. die CALVEST GmbH beim Verkauf netto verdient, erhalten Sie also zwischen 5 und 15 Prozent.
Gerne vereinbaren wir auch höhere Provisionssätze, je nach Grundstück oder Objekt. Der Wert Ihrer Tippgeberschaft muss immer situativ bewertet werden.
Die CALVEST GmbH steht für das kalkulatorische Investment in Immobilien deutschlandweit.
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